Inhalt dieser Ausgabe:
- Präzisierung der Prüfungsbedingungen und Anpassung der technischen Anforderungen
Präzisierung der Prüfungsbedingungen und Anpassung der technischen Anforderungen gültig per 30.03.2026
Im Zuge der technologischen Entwicklungen, insbesondere im Bereich künstlicher Intelligenz (KI), sehen wir uns veranlasst, das bestehende Prüfungsreglement sowie die technischen Anforderungen für SIZ®-Modulprüfungen zu präzisieren und zu ergänzen.
Die aktuellen SIZ®-Prüfungen sind als handlungsorientierte Prüfungen konzipiert, bei denen die eigenständige Anwendung von Kenntnissen in Microsoft Office zentral ist. Gleichzeitig erlauben die geltenden Rahmenbedingungen unter anderem die Nutzung von Internetressourcen während der Prüfung. Neue KI-basierte Funktionen und Office-Add-Ins ermöglichen jedoch zunehmend, Prüfungsaufgaben automatisiert auszuführen, ohne dass die erforderlichen Kompetenzen tatsächlich vorhanden sind. Diese fehlende Eigenleistung widerspricht dem Zweck der SIZ®-Zertifizierungen.
Um die Aussagekraft unserer Prüfungen weiterhin sicherzustellen, gelten per sofort neu folgende Bestimmungen:
- Office-Add-Ins mit KI-Funktionalität sind in Prüfungen nicht erlaubt.
- Der kostenpflichtige Microsoft 365 Copilot darf während Prüfungen nicht verwendet werden.
- Das Hoch- und Runterladen von Prüfungsdateien in KI-Tools ist generell untersagt.
Die technischen Anforderungen für SIZ®-Modulprüfungen wurden entsprechend angepasst (siehe unten). Partnerschulen sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben am Prüfungsplatz sicherzustellen (z. B. über das Microsoft 365 Admin Center). Die Verantwortung liegt bei der Prüfungsplatzverantwortlichen Person (PPV).
Die genannten Anwendungen gelten im Sinne von §18 und §19 des Prüfungsreglements SIZ® als unerlaubte Hilfsmittel. Deren Nutzung stellt einen Verstoss gegen die Prüfungsbestimmungen dar und kann zum Ausschluss von der Prüfung führen; in diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden und die Prüfungsgebühren werden nicht zurückerstattet.
Die Kenntnisnahme dieser Bestimmungen wird neu vor Beginn jeder Exam-Modulprüfung verbindlich durch die Prüfungsteilnehmenden bestätigt, um sicherzustellen, dass allfällige Verstösse als bewusstes Fehlverhalten gewertet werden können.
Wir danken Ihnen für die konsequente Umsetzung und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie die ab heute gültigen neuen „Technischen Anforderungen„.
